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VN-Behindertenübereinkommen

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Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: VN-Behindertenübereinkommen wird für Deutschland verbindlich

Zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum VN-Behindertenübereinkommen im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York durch den Parlamentarischen Staatssekretär im BMAS, Franz Thönnes MdB, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Ratifikationsgesetzes zum 1. Januar 2009 hinterlegt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, am Dienstag, 24. Februar 2009, die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge nach Ablauf von 30 Tagen für Deutschland verbindlich.

Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikations-verfahren formell ab und unterstreicht den hohen Stellenwert der Konvention für seine Behindertenpolitik.

Das Übereinkommen konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebens-situation von behinderten Menschen und zielt auf die Förderung ihrer Gleich-behandlung in der Gesellschaft. Statt allein auf Fürsorge und Ausgleich von vermeintlichen Defiziten zu setzen, fordert das Übereinkommen, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen und behinderten Menschen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Übereinkommen ist von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung der deutschen Behindertenpolitik. Es bestätigt nicht nur den in Deutschland bereits vor einigen Jahren eingeleiteten Paradigmenwechsel: Weg von der Fürsorge hin zur echten Teilhabe. Es verpflichtet auch dazu, in diesem Sinne konsequent weitere Anstrengungen zu unternehmen. Die durch das Übereinkommen formu-lierte Herausforderung liegt darin, wichtige gesellschaftliche Bereiche aus der Perspektive behinderter Menschen zu durchleuchten und ihre Teilhabe in diesen Lebensbereichen sicherzustellen. Die Ratifizierung ist deshalb nicht das Ende eines Prozesses, sondern der Anfang der Umsetzung des Übereinkommens in den nächsten Jahren.

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Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. 02. 2009